Irmgard Karrer (Legalisatorin)

Adof Ehrenstrasser

Sprechzeiten

Mo: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Di, Mi, Do: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Fr: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Was ist ein/eine LegalisatorIn?

Eine Legalisatorin/ein Legalisator beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträge, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Ranganmerkungen im Grundbuch, usw.). Er/sie führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch.

Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch einen/eine NotarIn mehr nötig. Diese ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.

Die Unterschrift leistende Person muss dem/der LegalisatorIn persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die dem/der LegalisatorIn persönlich bekannt sind. Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem/der LegalisatorIn zu erfolgen.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr zu entrichten.

Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.


Gebühren:

Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:

  • € 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmtem Wert
  • € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,-
  • € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,-
  • € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,-
  • € 31,- bei einem Wert über € 35.000,-

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

Adresse

Sonnweg 1
6336 Langkampfen