Was ist ein/eine LegalisatorIn?
Eine Legalisatorin/ein Legalisator beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträge, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Ranganmerkungen im Grundbuch, usw.). Er/sie führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch.
Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch einen/eine NotarIn mehr nötig. Diese ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
Die Unterschrift leistende Person muss dem/der LegalisatorIn persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die dem/der LegalisatorIn persönlich bekannt sind. Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem/der LegalisatorIn zu erfolgen.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr zu entrichten.
Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.
Gebühren:
Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
- € 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmtem Wert
- € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,-
- € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,-
- € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,-
- € 31,- bei einem Wert über € 35.000,-
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.