Befreiung von der Ökostrompauschale

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Seit dem 1. Juli 2012 gibt es für einkommensschwache Haushalte die Möglichkeit sich zu einem gewissen Teil zusätzlich zu den Rundfunkgebühren auch von den Ökostromkosten befreien zu lassen. Die Ökostrompauschale wird erhoben, weil Strom aus erneuerbaren Energien teurer ist als Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas - die Mehrkosten müssen gedeckt werden. Für eine Befreiung wird der Gebühren Info Service (GIS) konsultiert, bei dem das Antragsformular eingereicht werden kann.

Eine genaue Anleitung finden sie auf www.selectra.at

15.09.2023