Beiträge und Richtlinien

Die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr werden in der Regel im März durchgeführt. Prinzipiell ist eine Anmeldung aber auch während des Jahres möglich, sofern es freie Plätze gibt. Es werden nur Kinder aufgenommen, die das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen und einen sprachlichen Förderbedarf haben, werden vorgereiht. Weitere Auswahlkriterien sind zum Beispiel die Berufstätigkeit der Mutter bzw. der Eltern und Alleinerziehende.

Fünfjährige Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kinderbetreuungsjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche.

Kinder, für die eine solche Besuchspflicht besteht, dürfen nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung fernbleiben. Eine solche liegt insbesondere bei Erkrankung des Kindes oder der Eltern, bei Urlaub im Ausmaß von maximal drei Wochen sowie bei außergewöhnlichen Ereignissen vor.



Die Kindergartenbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:


Betreuung Vormittag (07:00 bis 13:00 Uhr)

Für 3jährige Kinder 
€ 47,00 / Monat
Für 4jährige und 5jährige Kinder
beitragsfrei
Betreuung Mittagstisch bis maximal 14:00 Uhr
€ 1,50 / Tag
Mittagessen
€ 4,40 / Tag
Betreuung Nachmittag bis maximal 17:00 Uhr
€ 3,00 / Tag
„Überzeit“ (für verspätete Abholungen)
€ 3,00 / Tag


Ab 01.09.2024 fällt zusätzlich folgender Beitrag für alle Kinder an:

Unkostenbeitrag (Bio-Jause, Bastelmaterial, Ausflüge) € 10,00 / Monat