Sehr geehrte BürgerInnern!
Bei der kommenden Europawahl am 9. Juni 2024 können Sie von Ihrem Wahlrecht als (nicht-österreichische/r) UnionsbürgerIn unter folgenden Voraussetzungen Gebrauch machen:
Informationen betreffend die Eintragung von (nicht-österreichischen) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz:
Informationen für "nicht-österreichische" Unionsbürger
Antragsformular:
Antrag auf Eintragung in die Europa Wählerevidenz
Link zum Bundesministerium für Inneres:
Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen) (bmi.gv.at)