Erschließungsbeitrag

Zuständig

Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes wurde mit 3,50 % festgesetzt.
3,50 % des von der Tiroler Landesregierung festgelegten Erschließungskostenfaktors (= € 239,00) sind € 8,365 der Bemessungsgrundlage.

Der Erschließungsbeitrag errechnet sich bei Neubauten wie folgt:
Bauplatzanteil: Fläche des Bauplatzes x € 8,365 x 150 v.H.
Baumassenanteil: Baumasse des Gebäudes x € 8,365 x 70 v.H.