Gemeinde Langkampfen
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Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die seit mindestens 3 Jahren durchgängig deren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Langkampfen hatten oder ingsgesamt 15 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Langkampfen hatten.
Antragsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen und BürgerInnen der Europäischen Union.
Der Antrag ist beim Gemeindeamt in Langkampfen einzureichen. Die Berechnung über die Höhe der Mietzinsbeihilfe wird anschließend vom Amt der Tiroler Landesregierung durchgeführt.
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